E-Rechnung

Formate XRechnung und ZUGFeRD

Mit der Einführung der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU sind alle öffentlichen Auftraggeber seit November 2019 verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegen zu nehmen und zu verarbeiten. Ab dem 27.11.2020 besteht eine gesetzliche Einreichungspflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in elektronischer Form eingereicht werden. Ausnahmen können abgesprochen werden, dabei können dann Belege bis 1.000 Euro weiterhin in Papierform eingereicht werden. Mit diesem Modul können Sie Ihre Ausgangsrechnungen an öffentliche Auftraggeber in der erwarteten Form erstellen und versenden. In diesem Zuge können Sie auch elektronische Belege im ZUGFeRD-Format versenden, diverse Unternehmen können solche E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format bereits annehmen und weiter verarbeiten.

  • Erstellung und Versand von Ausgangsrechnungen an öffentliche Auftraggeber (XRechnung)
  • Versand von elektronischen Belegen im ZUGFeRD- Format

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Christine Warnke
Vertrieb ORSwin